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BVerwG, 01.07.1968 - IV C 17.66 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Inaussichtstellung einer Ausnahmegenehmigung zum Bau eines kleinen Einfamilienhauses - Gefahr der Entstehung einer Splittersiedlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.11.1965 - I A 220/63
- BVerwG, 01.07.1968 - IV C 17.66
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.05.1968 - IV C 186.65
Klage auf Verpflichtung zur Genehmigungserteilung - Erteilung einer …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1968 - IV C 17.66
Im vorliegenden Fall hätte zudem ein solcher Antrag und seine Bescheidung unter dem Gesichtspunkt der Wohnsiedlungsgenehmigung schon deshalb keine Bedeutung, weil das Grundstück nicht zu einem Wohnsiedlungsgebiet gehörte, eine gleichwohl erteilte Wohnsiedlungsgenehmigung wäre in diesem Fall rechtswidrig erteilt worden und hätte deshalb unter der Geltung des Wohnsiedlungsgesetzes keine Bindungswirkung ausgelöst (vgl. Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 186.65 - [S. 8]). - BVerwG, 10.05.1968 - IV C 8.67
Wesen einer Bebauungsgenehmigung - Bebauungsgenehmigung als eine auf bestimmte …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1968 - IV C 17.66
Die Ausgangsausführungen im angefochtenen Urteil über den rechtlichen Gehalt der "Bebauungsgenehmigung" dahin, daß es sich hier um mehr als eine unverbindliche Auskunft oder eine beschränkt verbindliche Zusage handelt, daß die Bebauungsgenehmigung vielmehr eine echte Genehmigung darstellt, die eine verbindliche Vorabentscheidung über den Teilkomplex der planungsrechtlichen Unbedenklichkeit des Vorhabens enthält, sind zwar in vollem Umfang richtig (vgl. Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 8.67 - [S. 7 f.]).